Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 · Reifen Fihol, Burgau
• Geltungsbereich
• Vertragsschluss & Auftragsannahme
• Leistungsumfang
• Preise & Zahlung
• Pannendienst
• Reifeneinlagerung
• Haftung
• Gewährleistung
• Eigentumsvorbehalt & Pfandrecht
• Datenschutz
• Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Reifen Fihol, Inhaber Roman Fihol, Industriestraße 2, 89331 Burgau (nachfolgend „Auftragnehmer")
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Reifenservice-Leistungen, Pannendienst, Montage, Einlagerung sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss & Auftragsannahme
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• Mündliche oder telefonische Auftragserteilung und Annahme durch den Auftragnehmer
• Schriftliche Auftragserteilung per E-Mail oder Kontaktformular und schriftliche Bestätigung
• Übergabe des Fahrzeugs oder der Räder an den Auftragnehmer zur Durchführung einer Leistung
Angebote auf der Website oder im Gespräch sind unverbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Terminanfragen über das Kontaktformular stellen keine verbindliche Buchung dar. Der Termin gilt erst als bestätigt, wenn der Auftragnehmer eine ausdrückliche Bestätigung per Telefon oder E-Mail erteilt hat.
§ 3 Leistungsumfang
Allgemein
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Leistungen im Überblick
• Räderwechsel (Montage bereits aufgezogener Räder an das Fahrzeug)
• Reifenmontage und -demontage (Aufziehen/Abziehen von Reifen auf/von Felgen)
• Auswuchten von Rädern (Standard oder Hunter Road Force Elite)
• 24/7 Pannendienst vor Ort
• Ölwechsel und Filterwechsel
• Reifeneinlagerung
• Reifenverkauf und Felgenhandel
• RDKS-Programmierung und -Reset
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf bekannte Besonderheiten des Fahrzeugs oder der Räder hinzuweisen (z.B. Run-Flat-Reifen, beschädigte Felgen, Verunreinigungen, RDKS-Besonderheiten). Unterlässt er dies, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden oder Mehraufwand.
Abweichungen beim Auftrag
Stellt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags Umstände fest, die eine Änderung des Leistungsumfangs oder der Kosten erfordern (z.B. beschädigte Ventile, Reifenschäden, korrodierte Radnaben), informiert er den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein.
§ 4 Preise & Zahlung
Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Auf der Website veröffentlichte Preise sind Richtwerte und können je nach Fahrzeugtyp, Reifengröße und Aufwand variieren. Der endgültige Preis wird vor Beginn der Arbeiten kommuniziert.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit zutreffend. Reifen Fihol ist als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit – auf Rechnungen wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Zahlung
Die Zahlung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung vor Ort fällig. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel:
• Barzahlung
• EC-Karte / Girokarte (Debitkarte)
Eine Zahlung auf Rechnung ist nur für Geschäftskunden mit ausdrücklich vereinbartem Zahlungsziel möglich.
Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zurückgegebene Fahrzeuge oder Räder können bis zur vollständigen Zahlung einbehalten werden (Pfandrecht gemäß § 647 BGB).
§ 5 Pannendienst
Einsatzgebiet und Reaktionszeit
Der 24/7-Pannendienst wird im Radius von ca. 80 km um Burgau erbracht. Angaben zur Reaktionszeit (Ø 20–40 Minuten) sind Richtwerte und können je nach Tageszeit, Verkehrslage und Einsatzort abweichen. Ein Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Reaktionszeit besteht nicht.
Einsatzpauschale
Für jeden Pannendienst-Einsatz wird eine Anfahrtspauschale berechnet, die je nach Entfernung variiert. Diese wird vor Beginn des Einsatzes kommuniziert. Zusätzlich fallen Materialkosten für verwendete Teile an.
Sicherheit am Einsatzort
Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Pannendienst-Einsatzort für die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit des Personals zu sorgen (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste tragen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einsatz abzubrechen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Absage und Nichtantreffen
Wird ein angefahrener Einsatz vom Auftraggeber abgesagt oder ist dieser am vereinbarten Ort nicht auffindbar, kann eine Aufwandspauschale für die bereits entstandene Anfahrt berechnet werden.
§ 6 Reifeneinlagerung
Einlagerungsvertrag
Die Einlagerung von Reifen und Rädern erfolgt auf Basis eines separaten Einlagerungsvertrags. Die Laufzeit beträgt in der Regel ein Saisonhalbjahr (ca. 6 Monate). Der Einlagerungsvertrag verlängert sich automatisch, sofern die Räder nicht bis zum vereinbarten Termin abgeholt werden.
Sorgfaltspflicht
Die eingelagerten Reifen und Räder werden fachgerecht und sachgemäß gelagert (stehend oder hängend, lichtgeschützt, temperiert). Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für bereits vor der Einlagerung bestehende Schäden oder für normale Alterungserscheinungen.
Abholung
Eingelagerte Räder sind zum vereinbarten Termin abzuholen. Nach Ablauf von 6 Monaten ohne Kontaktaufnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Lagergebühr zu berechnen. Nach 12 Monaten ohne Abholung und erfolgloser Kontaktaufnahme kann der Auftragnehmer die Räder entsorgen oder anderweitig verwerten.
Haftung bei Einlagerung
Die Haftung für eingelagerte Räder ist auf den Zeitwert der Räder beschränkt. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, wertvolle Felgen gesondert zu versichern.
§ 7 Haftung
Grundsatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Haftungsausschluss
Eine Haftung ist ausgeschlossen für:
• Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen
• Schäden durch bereits vor der Leistungserbringung vorhandene Mängel am Fahrzeug, den Reifen oder Felgen
• Schäden durch normale Abnutzung oder Alterung von Reifen
• Schäden durch Nichtbeachten von Nachzugsempfehlungen (Radschrauben nach 50–100 km nachziehen)
• Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn oder Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit
Nachzugspflicht
Nach jedem Räderwechsel empfehlen wir ausdrücklich, die Radschrauben nach ca. 50–100 km Fahrt mit dem vorgeschriebenen Anzugsmoment nachzuziehen. Der Auftraggeber wird hierauf bei der Fahrzeugübergabe hingewiesen. Eine Haftung für Schäden durch unterlassenes Nachziehen ist ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert (Rechungsbetrag der jeweiligen Leistung) begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Gewährleistung
Mängelanzeige
Mängel an erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Offensichtliche Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung bei Abnahme erkennbar gewesen wären, sind sofort zu rügen.
Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung). Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.
Gewährleistungsfristen
Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Werkleistungen (Montage, Wuchten etc.) beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für verkaufte Waren (Reifen, Felgen) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für Verbraucher bzw. 12 Monate für Unternehmer.
Kein Gewährleistungsausschluss bei Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sind Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen. Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt & Pfandrecht
Gelieferte Waren (Reifen, Felgen, Ersatzteile) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Pfandrecht (§ 647 BGB) an den in seiner Obhut befindlichen Fahrzeugen, Rädern und Reifen des Auftraggebers zu, soweit Forderungen aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis bestehen. Das Fahrzeug oder die Räder dürfen bis zur vollständigen Zahlung einbehalten werden.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 11 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Günzburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website unter reifen-fihol.de/agb abrufbar.
Stand: März 2026 · Reifen Fihol, Burgau